Wort davor: Hochzeitverlag
Hochzeitsverleger
Erklärung:
der eine Hochzeit (II) veranstaltet.
vgl.
Hochzeitgeber.
- Belegtext:
auf daß auch die wirthe und hochzeitsverleger sich nicht zu beschweren [haben], ... sollen die ... gäste länger nicht als ... vier stunden sitzen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 588
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Wort danach: Hochzeitwein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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