Wort davor: hochzeitlichen
Hochzeitlicht
Erklärung:
bei jüdischen Hochzeiten angezündet.
- Belegtext:
in absicht auf die hochzeitlichter ... wird der judenschaft noch diese begünstigung gestattet, daß der aufschlag dafür den betrag von 5 fl. rhn. niemal übersteigen darf
Datierung: 1800
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. XIV 410
Wort danach: Hochzeitmacher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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