Wort davor: Hochzeitherr
Hochzeithof
Erklärung:
Gasterei gelegentlich einer Hochzeit ( II, III).
- Belegtext:
so yemandt sein kynd der freunde zu der ee verlobt oder zulegt, so sollen dieselben ... von derselbenn hochzeyt ... wegen ainich hochzeithof oder wyrtschafft nicht haben in ainem
halben jar dem nehsten darnach folgennde, aussgenomen den nehsten tag nach der hochzeyt
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NürnbPolO. 81
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Wort danach: Hochzeitsholz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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