Wort davor: Hochzeitshaus
Hochzeitherr
Hochzeitherr (I)
Erklärung:
vom Rat zur Besorgung der Hochzeitsangelegenheiten bestellte Person.
- Belegtext:
dass ... keinem goldschmidsgesellen ... zu heuraten gestattet werden solle, er habe dann zuvor die maisterstuck gemacht ... auch ... deshalben einen ordentlichen schein von den vorgehern vor eines ers.
rats verordneten hochzeitherren ... aufgezeigt
Datierung: 1598
Fundstelle: Weiß,AugsbGoldschm. 289
- Belegtext:
die hochzeitherren hatten die ehesachen über sich zu nehmen
Fundstelle: SchwäbWB. III 1722
Hochzeitherr (II)
Erklärung:
in der Schweiz männlicher Hochzeitgast, besonders der Begleiter der Hochzeitjungfer.
Wort danach: Hochzeithof
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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