Wort davor: Hochzeitshaus

Hochzeitherr

Hochzeitherr (I)
Erklärung: vom Rat zur Besorgung der Hochzeitsangelegenheiten bestellte Person.

Hochzeitherr (II)
Erklärung: in der Schweiz männlicher Hochzeitgast, besonders der Begleiter der Hochzeitjungfer.

Wort danach: Hochzeithof

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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