Wort davor: Hochzeithaltung
Hochzeitshaus
- Belegtext:
wie dann nach geendigtem gottesdienst und copulation bräutigamb und braut sich mit ihren beyhabenden alsbald nach dem hochzeit-hause begeben, daselbst die hochzeit-gaben alsofort
verehret werden, und sich aufs längst zu zwölf uhr zur tafel setzen sollen
Datierung: 1636
Fundstelle: ArchKathKR. 79 (1899) 648
Hochzeitshaus (I)
Wortbildungshinweis: zu
Hochzeit (II).
Hochzeitshaus (II)
Erklärung:
Gildehaus.
Wortbildungshinweis: zu
Hochzeit (I).
- Belegtext:
"besaß die öffentliche Gilde vielerorts ein solches (Gildehaus), auch ... hochzeitshaus ... geheißen"
Fundstelle: v.Minnigerode,Königszins 112
Wort danach: Hochzeitherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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