Wort davor: Hochzeitgeselle

Hochzeitgulden
Erklärung: in der Schweiz Abgabe des Bräutigams an die Kirche, später an die Gemeinde.
vgl. Hochzeitgeld (II).

Wort danach: Hochzeithafer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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