Wort davor: Hochzeitsgastmahl

Hochzeitgeber
Erklärung: der eine Hochzeit (II) veranstaltet.
vgl. Hochzeitsverleger.

Wort danach: Hochzeitgebühr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten