Wort davor: Hochzeiterin

Hochzeiterinnengeld
Erklärung: Lösegeld der schwangeren Hochzeiterin, die sich auswärts trauen lassen will.

Wort danach: Hochzeitsfeier

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten