Wort davor: Hochzeitenverordnung

Hochzeiter

Hochzeiter (I)
Erklärung: Bräutigam; auch Pl. für Brautleute.

Hochzeiter (II)
Erklärung: Geistlicher, der seine Primiz hat.
Wortbildungshinweis: zu Hochzeit (I 1 d).

Wort danach: Hochzeiterin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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