Wort davor: Hochzeiteinsegnen

hochzeiten
vgl. hochzeitlichen.

hochzeiten (I)
Erklärung: Feste feiern.
Wortbildungshinweis: zu Hochzeit (I).

hochzeiten (II)
Erklärung: heiraten.
Wortbildungshinweis: zu Hochzeit (II).

Wort danach: Hochzeitenverordnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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