Wort davor: Hochzeitsbuch
Hochzeitbüchlein
Erklärung:
die Ratssatzungen über Hochzeiten (II) enthalten; das Büchlein, das bei Gestattung der Hochzeit den Brautleuten zugestellt wird.
vgl.
Hochzeitzettel.
- Belegtext:
alsdann sollichs eyn besonnder gesetze im hochzeytpüchlein auch aussweyst
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NürnbPolO. 102
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- Belegtext:
dieweil Hans Friesel ... wider das hochzeyttbüchlein verbrochen
Datierung: 1596
Fundstelle: NürnbRatsverl. II 257
- Belegtext:
vor verrichtung dessen alles der kirchgang nicht gestattet, noch jhnen ob unserm steurhauß durch unsere verordnete staett-rechner das hochzeitbüchlein zugestellt ... werden
Datierung: 1683
Fundstelle: UlmG.u.O. 13
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Fundstelle: Lexer I 1319
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1721
Wort danach: Hochzeitsbüchse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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