Wort davor: Hochzeitsbier
Hochzeitbitter
Erklärung:
der die Gäste zur Hochzeit (II) lädt.
vgl.
Hochzeiteinlader,
Hochzeitlader.
- Belegtext:
[einen Plan] dem hochzeitbitter, sich danach mit der einladung zu richten, übergeben
Datierung: 1636
Fundstelle: ArchKathKR. 79 (1899) 648
- Belegtext:
den hochzeit- und leichenbittern inhibiret worden, ihn zu invitiren
Datierung: 1723
Fundstelle: ZSchleswHolst. 72 (1944) 297
- Belegtext:
hochzeit- und grabe-bitter
Datierung: 1747
Fundstelle: CAug. III 2 Sp. 476
- Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1228
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Hochzeitbittersche
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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