Wort davor: Hochzeitsbier

Hochzeitbitter
Erklärung: der die Gäste zur Hochzeit (II) lädt.
vgl. Hochzeiteinlader, Hochzeitlader.

Wort danach: Hochzeitbittersche

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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