Wort davor: Hochzeitbewilligung
Hochzeitsbier
Erklärung:
bei Hochzeiten (II) (gebrautes und) ausgeschenktes Bier.
- Belegtext:
mögen die hausgenossen und hintersiedler ... ein hochzeitbier ... brauen
Datierung: 1537
Fundstelle: Buttelstedt 307
- Belegtext:
alte schuldt wegen des hochzeitbiers
Datierung: 1603
Fundstelle: BrandenbSchSt. II 348
- Belegtext:
"Brautpaare aus den brauberechtigten Familien hatten Anspruch auf ein sogenanntes hochzeitsbier"
Fundstelle: Günzel,Striegau 15
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1721
Wort danach: Hochzeitbitter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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