Wort davor: Hochwürde

hochwürdig

hochwürdig (I)
Erklärung: (Titel) von (geistlichen) Personen.

hochwürdig (II)
Erklärung: von Sachen und Einrichtungen, besonders dem Sakrament.
hochwürdig (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: im Superlativ.

Wort danach: Hochwürdige

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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