Wort davor: Hochwürde
hochwürdig
hochwürdig (I)
Erklärung:
(Titel) von (geistlichen) Personen.
hochwürdig (II)
Erklärung:
von Sachen und Einrichtungen, besonders dem Sakrament.
hochwürdig (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
im Superlativ.
- Belegtext:
daß ein geistlicher fürst aus dem haus Oesterreich das prädikat: hochwürdigst erhalten moechte, ist sehr wahrscheinlich
Datierung: 1783
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. II 457
Wort danach: Hochwürdige
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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