Wort davor: hochwohlgeboren

Hochwürde

Hochwürde (I)
Erklärung: hohe Würde.

Hochwürde (II)
Erklärung: Titel einer geistlichen Person, meist pl.
vgl. Hochwürdige.

Wort danach: hochwürdig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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