Wort davor: hochvertraut
Hochvogtei
Erklärung:
mit der hohen Gerichtsbarkeit ausgestattete Vogtei, dann Straffälle, die dieser unterliegen.
vgl.
Diebe und Frevel,
Kast(en)vogtei (I).
- Belegtext:
weist der schöffen, ... unsern ... herrn einen obersten herrn ... und alle oberkeit und herrlichkeit zu richten über dieb und diebin, über hals und halsbein und über hochfauthei
Datierung: 1527
Fundstelle: NordpfälzGBl. 12 (1915) 87
- Fundstelle: Conrad,RG. I 622
- Fundstelle: Planitz,RG. 190
- Fundstelle: Schwerin-Thieme4 185
Wort danach: Hochvorobergroßältermutter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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