Belegtext:
es solle ... ein solcher des lasters der majestaet oder hochverraths schuldiger missethaeter ... lebendig geviertheilet ... werden Datierung: 1769
Fundstelle:CCTher. 61 § 8
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Belegtext:
kein unterthan kann, ausgenommen in faellen des hochverraths ..., seinem ordentlichen richter entzogen ... wegen Datierung: 1815
Fundstelle:Pölitz,Verf. I 1 S. 369
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