Wort davor: hochverächtlich
hochverbindlich
Erklärung:
voll rechtswirksam.
- Belegtext:
bitten ... e.f.d.t ..., die wellen ... sye ... bey diser so stattlichen hochverpindtlichen contestirten k. donation ... verbleiben lassen
Datierung: 1602
Fundstelle: AktGegenref.2 II 226
Wort danach: Hochverbot
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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