Wort davor: hochstrafbar
Hochstrafe
Erklärung:
schwere, besonders hochgerichtliche Strafe.
Wortbildungshinweis: zu
hoch (II 4 c delta).
- Belegtext:
gepietten wir euch ..., daz ir ... dem genanten ... kunig W. als kunig zu Beheim ... gewertig seyt ... und euch des nit waigert ... als lieb euch sei ... hochstraff und busse zu vermeiden
Datierung: 1477
Fundstelle: SchlesLehnsUrk. I 85
- Belegtext:
ist er [wider eine Vorschrift verstoßender Meister] inn meister und gesellen hochstraff gefallen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ElsMschr. 4 (1913) 22
- Belegtext:
weisen wir ... unsern junkeren für einen grundherrn ... gebott und verbott zu, ... hochstrafen und alle gewalt
Region/Autor/Textsorte:
Eifel
Fundstelle: GrW. VI 559
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Wort danach: hochsträfig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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