Wort davor: höchstpreislich
höchstprivilegiert
- Belegtext:
daß sie bey sothanem debitwesen, zu ihrer wiewohl hoechst-privilegirten und wiederlaags-forderung schwerlich wuerden gelangen koennen
Datierung: 1759
Fundstelle: Cramer,Neb. XIV 46
Wort danach: hochstrafbar
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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