Wort davor: Hochsitz
Hochstammholz
- Belegtext:
die bodenhoerigen behalten ferner unter eigenthumsmittel alle bau- und hochstammhoelzer bei, welche von dem bodenhoerigen verhaeltniß abhaengen
Datierung: 1808
Fundstelle: Heinemann,StatRErfurt 331
Wort danach: hochstämmig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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