Wort davor: hochschmählich
Hochschöffe
Erklärung:
Schöffe eines höheren Gerichts.
- Belegtext:
wyseten die mercker ..., daz der amptman ... den rate und die hochscheffene daselbst verboden mochte
Datierung: 1429
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: GrW. IV 535
Faksimile
- Fundstelle: Lexer I 1317
Wort danach: Hochschulangelegenheit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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