Wort davor: hochofinna
hochordentlich
Erklärung:
der (Rechts-)Ordnung völlig entsprechend.
- Belegtext:
dass ... die ... feyertage wie die jederzeit durch die hochordentliche obrigkeit ... gebotten werden, gefeyert ... werden
Datierung: 1553
Fundstelle: FerdBO. Art. 194
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: hochortig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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