Wort davor: hochnotwendig

Hochobrigkeit
Erklärung: hohe (II 3 a) Obrigkeit (mit Hochgerichtsbarkeit).

Wort danach: hochobrigkeitlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten