Wort davor: hochnotwendig
Hochobrigkeit
Erklärung:
hohe (II 3 a) Obrigkeit (mit Hochgerichtsbarkeit).
- Belegtext:
an den ... orten, da die hoch oberkeit inen zuostande
Datierung: 1554
Fundstelle: KaiserstuhlStR. 103
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
hat Pfalz darinnen die hochoberkeit mit allem allein
Datierung: 1600
Fundstelle: MittPfalz 33 (1913) 134
- Belegtext:
da die gerechtigkeit stock und galgens eine unfehlbare anzeig und beweisung gebührender hoch- und malefizischer obrigkeit
Datierung: 1768
Fundstelle: SchrBodensee 28 (1899) 421
Wort danach: hochobrigkeitlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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