Wort davor: Hochmiete

Hochmieter
Erklärung: "freier Arbeiter auf dem Lande, der zur höchsten Miete wohnt und der Gutsherrschaft deshalb nicht arbeitspflichtig ist" Frischbier I 292.

Wort danach: hochmögend

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten