Wort davor: Hochmäßigkeit

Hochmeister

Hochmeister (I)
Erklärung: Oberster eines geistlichen Ritterordens.

Hochmeister (II)
Erklärung: jüdischer geistlicher Vorsteher; oberster Hochmeister geistliches Haupt der Juden im Reich.
Hochmeister (III)
Erklärung: Verwalter eines Spitals.
Hochmeister (IV)
Erklärung: Vorsteher einer Zunft.
Hochmeister (V)
Erklärung: Doktor der Theologie oder des Rechts.

Wort danach: Hochmeisteramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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