Wort davor: Hochherrengericht
Hochherrlichkeit
Erklärung:
einem Hochherrn zustehende, hohe (II 3 a) Obrigkeit.
vgl.
Hochherrschaft.
- Belegtext:
das wir im die hochherligkait so wildpenn, gelait, metall ... beruern, darumb zu geben, das sein wir vns vnd vnnser grafschaft ... nit schuldig
Datierung: 1470
Fundstelle: FRAustr. II 160
Faksimile
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- Belegtext:
heft D.T. tho behuef der hogenherlichkeit laten fragen umme ein ordel
Datierung: 1544
Fundstelle: JbOldenb. 15 (1906) 203
- Belegtext:
souverainitet hoch- undt obberherrligkheit oder judicatur
Datierung: 1696
Fundstelle: Büeler 82
Wort danach: Hochherrschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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