Wort davor: Hochgewalt
Hochgewette
Erklärung:
großes Gewette (I 1).
vgl.
Hochbuße.
- Belegtext:
der solche begangen ubelthatt gesehen oder gehoerett, in solchem falle seumlich sein wvrde, derselbige ... darumb in duppelte hochgewette der geldbuesse zur strafe verfallen sein [soll]
Datierung: 1737
Fundstelle: Grupen,Disc. 831
Wort danach: Hochgewild
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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