Wort davor: Hochgerichtsleute
hochgerichtlich
Erklärung:
zu einem Hochgericht gehörig.
- Belegtext:
die ... hewser ... sollen der lanndtvogthey ... mit aller nidern sambt der hochgerichtlichen obrigkeit beleiben
Datierung: 1531
Fundstelle: SchrBodensee 18 (1889) 44
- Belegtext:
hochgerichtlicher prozeß
Fundstelle: AppenzLB. 1585 65
- Belegtext:
[Entführung des Galgens erregt solchen Spott,] daß sie noch auff den heütigen tag kein hochgerichtliche gerechtigkeit mehr haben
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: FreibDiözArch. 5 (1870) 333
Wort danach: Hochgerichtslinde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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