Wort davor: Hochgelehrte
Hochgeleite
Erklärung:
Geleitzoll auf einer Hochstraße und Recht zu seiner Einhebung.
- Belegtext:
daß ein hertzog zu Lottringen ... das hochgeleidt, so weit die landtstraß des betzircks ghonndt, allein zu heben habe
Datierung: 1558
Region/Autor/Textsorte:
Mosel
Fundstelle: GrW. III 751
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
belangend den zoll oder tholl und gerechtigkeit des hochgeleits, so man von wegen des viehes und druckener wahar gefordert ...; von den schafen aber und hämmeln [soll
man] einen alten dreyling von wegen des hochgeleits des gespaltenen fuiß bezahlen
Datierung: 1563
Fundstelle: TrierWQ. 503
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 1617
Wort danach: Hochgelobe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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