Wort davor: Hochfreis
hochfreislich
Erklärung:
mit voller Gerichtsgewalt begabt.
- Belegtext:
haben allezeit die grafen von H. solche hochfreischliche obrigkeit inne gehabt
Datierung: 1569
Fundstelle: ZWirtFrk. 4 (1856/58) 360
- Datierung: 1594
Fundstelle: MittFürstenbArch. II 655
- Belegtext:
daß den regierenden ständen ... nur die hochfreisliche herrschaft ... und das malefiz zukomme
Datierung: 1758
Fundstelle: SchweizId. I 1328
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
drey rechtsklagen ... betrafen ... die nürnbergische turbationes der brandenburgischen hochfraißlichen obrigkeit
Datierung: 1761
Fundstelle: Faber,NStaatskanzlei V 300
Wort danach: hochfreventlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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