Hochbuße
Erklärung:
höchste oder höhere Geldstrafe an die öffentliche Gewalt, grundsätzlich an den Hochgerichtsherrn.
vgl.
Buße (IV 1),
hoch (II 4 c delta),
Hochgerichtsbuße,
Hochgewette.
Wort danach: hochbußig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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