Wort davor: hochbefugt
hochbegriffen
Erklärung:
vorstehend enthalten.
- Belegtext:
damit ... unsere getreue ... undersaßen ... ire leste willen beständig ... anzuordnen wissen ... so haben wir ... in dem allen [im Erbrecht] hochbegriffen satz und ordnung gemacht
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. Vorrede
Wort danach: hochbelegt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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