Wort davor: Hobelordnung
Hobelung
Erklärung:
übertragen, mit der Aufnahme in die Zimmermannszunft verbundener Brauch.
Wortbildungshinweis: zu
hobeln (I).
- Belegtext:
wan ... sich meistere ... häußlich alhie niederschlagen, das zimmerleutambt erkaufen ... alß laßet ein ehrsamber rath wohl zue ..., daß alsolche ihre neue burgere ... sich hubelen laße, auch zur hubelung sich selbsten meistere und gesellen ... erkießen möge
Datierung: 1681
Fundstelle: TrierWQ. 594
- Belegtext:
daß für hein auch kein ladengsell ... mehr soll zur hobelung erwehlt werden, sonder die selbige sollen sich ihres ambts bedienen
Datierung: 1751
Fundstelle: ZürichZftG. II 840
Wort danach: hoberos
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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