Wort davor: Hobelmeister

hobeln
Erklärung: übertragen.

hobeln (I)
Erklärung: (eine Person) nach Art eines zu bearbeitenden Holzstücks behandeln, als Brauch bei der Aufnahme des Schreiner-Lehrbuben zum Gesellen, später verboten.
hobeln (II)
Erklärung: (eine Person über eine Unterlage) hin- und herziehen, als Strafe an widersetzlichen Gesellen.

Wort danach: Hobeln

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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