Wort davor: Hirtsame

Hirtschaft

Hirtschaft (I)

Hirtschaft (I 1)
Erklärung: Amt des (Gemeinde-) Hirten.
Hirtschaft (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Aufsicht eines Hirten.
Hirtschaft (I 2)
Erklärung: Recht der Hirtenbestellung und der Aufsicht über das Hirtenwesen, Hirtenstab (II 1).
Hirtschaft (I 3)
Erklärung: Örtlichkeit zu Hirtschaft (I 2): Weide(grund).
Hirtschaft (I 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: bestimmtes Stück der Alm nach der von der Gerichtsobrigkeit vorgenommenen Nutzungsteilung.
Hirtschaft (I 4)
Erklärung: Ausübung des Weiderechts.
Hirtschaft (I 5)
Erklärung: Personenmehrheit, deren Vieh einem Hirten zugewiesen ist.
Hirtschaft (II)
Erklärung: übertragen zu Hirtschaft (I 1).

Wort danach: Hirtschaftskosten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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