Wort davor: Hirtlein
Hirtsame
Erklärung:
Rechtskreis von Hirt (I) und Weide.
- Belegtext:
wenne es ein notdurft ist, so sol des gotzhus amptman die lút hinter dem hag zemen marwen uf beden eggen ... das ist mit hirtsami vnd mit banzúni vnd was darzuo gehört
Datierung: 1383
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Blasien
Fundstelle: GrW. IV 495
Faksimile
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 1579
Wort danach: Hirtschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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