Wort davor: Hirtenwiese

Hirtenzeche

Hirtenzeche (I)
Erklärung: Festmahl auf Gemeindekosten anläßlich der Wahl des Gemeindehirten.
vgl. Hirtenmahl.

Hirtenzeche (II)

Wort danach: Hirtenszeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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