Wort davor: Hirtenwiese
Hirtenzeche
Hirtenzeche (I)
Erklärung:
Festmahl auf Gemeindekosten anläßlich der Wahl des Gemeindehirten.
vgl.
Hirtenmahl.
Hirtenzeche (II)
- Belegtext:
"der Gemeinde Mehlis im Gothaischen steht nämlich an einigen Forstorten des Steinbach-Hallenberger Forstes die Rindviehhute nach Forstkonvenienz zu; als Gegenleistung hierfür zahlte sie
jährlich 2 Thaler in die Renterei Steinbach und gab alle sieben Jahre den hessischen Beamten ein Essen, die so genannte hirtenzeche in Mehlis"
Fundstelle: ZHessG.2 5 (1874) 36
Wort danach: Hirtenszeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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