Wort davor: Hirtenweinkauf

Hirtenwerk
Erklärung: Fonds zur Entlohnung des Sonderhirten für die nicht zur allgemeinen Schafweide zugelassenen Schafe.

Wort danach: Hirtenwerksberechtigte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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