Wort davor: Hirtensprengel
Hirtenstab
vgl.
gehirtet,
Hirtenkeule.
Hirtenstab (I)
Erklärung:
körperlich.
Hirtenstab (I 1)
Erklärung:
Abzeichen des Hirten (-amtes).
Hirtenstab (I 2)
Erklärung:
Wahrzeichen bei der Verleihung des Hirtenamtes.
- Belegtext:
sollen dieselben hirten uff des S. von E. hofe ... gân und den hirtenstab von demselben S. ... empfahen
Datierung: 1435
Fundstelle: WürtVjh. 7 (1884) 220
Hirtenstab (I 3)
Erklärung:
als Gegenstand, auf den eine Versicherung (Eid) erfolgt.
Hirtenstab (II)
Erklärung:
übertragen.
Hirtenstab (II 1)
Erklärung:
(Recht der) Hirtenbestellung, verbunden mit Flurgerichtsbarkeit, Hirtschaft (I 2).
Hirtenstab (II 2)
Erklärung:
Hirtenamt.
Hirtenstab (III)
Erklärung:
Stab eines kirchlichen Würdenträgers und die von Inhabern eines solchen ausgeübte (niedere) Gerichtsbarkeit.
vgl.
Hirtengerichtsstab,
Hirtenstecken.
Wort danach: hirtenstäbisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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