Wort davor: Hirtensprengel

Hirtenstab
vgl. gehirtet, Hirtenkeule.

Hirtenstab (I)
Erklärung: körperlich.

Hirtenstab (I 1)
Erklärung: Abzeichen des Hirten (-amtes).

Hirtenstab (I 2)
Erklärung: Wahrzeichen bei der Verleihung des Hirtenamtes.
Hirtenstab (I 3)
Erklärung: als Gegenstand, auf den eine Versicherung (Eid) erfolgt.
Hirtenstab (II)
Erklärung: übertragen.

Hirtenstab (II 1)
Erklärung: (Recht der) Hirtenbestellung, verbunden mit Flurgerichtsbarkeit, Hirtschaft (I 2).
Hirtenstab (II 2)
Erklärung: Hirtenamt.
Hirtenstab (III)
Erklärung: Stab eines kirchlichen Würdenträgers und die von Inhabern eines solchen ausgeübte (niedere) Gerichtsbarkeit.
vgl. Hirtengerichtsstab, Hirtenstecken.

Wort danach: hirtenstäbisch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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