Wort davor: Hirtenpflicht

Hirtenpfründe

Hirtenpfründe (I)
Erklärung: (Leistung(en), Abgabe der viehhaltenden Gemeindebewohner als) Lohn, Besoldung(santeil) des Gemeindehirten.
vgl. Pfründe (VII).
Hirtenpfründe (I Spiegelstrich 1)
Hirtenpfründe (II)
Erklärung: der gelegentlich des Anschlagens der Hirtenpfründe (I) veranstaltete Trunk, Hirtenmahl.

Wort danach: Hirtenrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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