Wort davor: Hirtenmalter
Hirtenmeister
Erklärung:
(gewählter oder ernannter) Amtsträger in einer Gemeinde zur Aufsicht über Weide und Hirten.
vgl.
Hirtenstrafer,
Hirtenstrafer,
- Belegtext:
húrtenmaister
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: MHohenberg 922
- Belegtext:
múgen ain gemaind ... ain dorfmeister und 24 zú im erwellen ... die selbigen dann hiertenmaister und alle ander eehaft
Datierung: 1491
Fundstelle: FürstenbUB. VII 263
- Belegtext:
es sollen ... 2 hirtenmeister gesetzt und erwählt werden; doch soll einer vom rath, und der ander von der gemeind seyn
Datierung: 1509
Region/Autor/Textsorte:
HeiligkreuzStO.
Fundstelle: Alsatia 1862/67 S. 189
- Belegtext:
sollen die hürtenmaister so sie den küen die hörner abschneiden und die pfriend anlegen, ... allwegen nit mehr dann ein halben gulden verzeren
Datierung: 1591
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 140
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- Belegtext:
forstmeister, weiermeister, hirtenmeister, gartenmeister
Datierung: 1698
Fundstelle: MittBadHistK. 14 (1892) 99
- Belegtext:
die sogenannte hirtenmeister haben aufsicht über die allmenten, weidgang und feldbrunnen und sind derselben sieben des kleinen und einer des grossen rats
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: SchweizId. IV 517
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
die hirten sollen schwören ... dem hirtenmeister gehorsam zu sein
Fundstelle: Alsatia 1862/67 S. 189
- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 177
- Fundstelle: Knapp,NBeitr. II 115
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1695
Wort danach: Hirtenmiete
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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