Wort davor: hirtenlos

Hirtenmahl
Erklärung: Festmahl auf Gemeindekosten nach der Wahl des Gemeindehirten.
vgl. Hirtentag, Hirtenweinkauf.

Wort danach: Hirtenmalter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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