Wort davor: hirtenlos
Hirtenmahl
Erklärung:
Festmahl auf Gemeindekosten nach der Wahl des Gemeindehirten.
vgl.
Hirtentag,
Hirtenweinkauf.
- Belegtext:
die zehrung, so bisher den hirten, den rossbuben zukam, das hirtenmal, die zehrungen am auffertag
Datierung: 1561
Fundstelle: SchwäbWB. III 1695
- Belegtext:
ihn bei jüngst gehaltenem hürtenmal einen schelmen gescholten
Datierung: 1719
Fundstelle: SchwäbWB. III 1695
Wort danach: Hirtenmalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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