Wort davor: Hirtenland

Hirtenlehen
Erklärung: Dienstgut des Gemeindehirten.
vgl. Hirtenacker, Hirtenland, Hirtenwiese.

Wort danach: Hirtenleitkauf

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten