Wort davor: Hirtenacker
Hirtenamt
Hirtenamt (I)
Erklärung:
Dienst des Hirten (I), insbesondere Amt des Gemeindehirten; Berechtigung, dieses zu besetzen.
Hirtenamt (II)
Wortbildungshinweis: zu
Hirt (II 1).
- Belegtext:
[das Priestertum] zum hirten- und richteramt der gläubigen seelen zu bestimmen
Datierung: 1768
Fundstelle: Josephinismus III 155
- Belegtext:
von dem geistlichen hirten-amt
Datierung: 1779
Fundstelle: Josephinismus III 246
Wort danach: Hirtenamtsverrichtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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