Wort davor: Hirtenacker

Hirtenamt

Hirtenamt (I)
Erklärung: Dienst des Hirten (I), insbesondere Amt des Gemeindehirten; Berechtigung, dieses zu besetzen.

Hirtenamt (II)
Wortbildungshinweis: zu Hirt (II 1).

Wort danach: Hirtenamtsverrichtung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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