Wort davor: Hirtenfutter
Hirtengebühr
Erklärung:
Abgabe zur Besoldung des Gemeindehirten.
vgl.
Hirtengeld.
- Belegtext:
der pastoren verlassene wittiben, die zeit ihres lebendes, die freien wohnung haben, [sollen] auch schatz, hirtengebueer, und aller andern unpflicht ... frey sitzen
Datierung: 1754
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. II 1395
Wort danach: Hirtengeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten