Wort davor: Hirtenamtsverrichtung

Hirtenbedingung
Erklärung: Verhandlung beziehungsweise Abmachung über die Wahl eines Gemeindehirten.
vgl. Hirtendingen.
Wortbildungshinweis: zu bedingen (III 1), bedingen (III 2).

Wort danach: Hirtenbeeidigungskosten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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