Hirtenbedingung
Erklärung:
Verhandlung beziehungsweise Abmachung über die Wahl eines Gemeindehirten.
vgl.
Hirtendingen.
Wortbildungshinweis: zu
bedingen (III 1),
bedingen (III 2).
Wort danach: Hirtenbeeidigungskosten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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