Wort davor: Hirschenwildbret
Hirschfänger
Erklärung:
Seitengewehr eines Jägers.
- Belegtext:
daß nicht erlaubt sey, gruene kleider oder einen hirschfaenger zu tragen, man sey dann von der jaegerey
Datierung: 18. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
J.J. Moser
Fundstelle: v.Berg,PolR. IV 324
Faksimile
- in Google Books
Wort danach: Hirschfreiung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten