Wort davor: Hirnsüchtige
Hirnwunde
- Belegtext:
hirnwunden "wo man Bein aus dem Schädel nehmen muß und das Hirn lechzen sieht; Strafe: sofern kein Tod erfolgt, 50 Gulden"
Datierung: 1517
Region/Autor/Textsorte:
LehrbergGerO.
Fundstelle: JbMittelfrk. 4 (1833) 11
- Belegtext:
hirnwund. so einer geschlagen wuerde, daß man ihm ein oder mehr stuecke von der hirn-schale nehmen mus; gehoert auch der fuerstlichen obrigkeit
Datierung: 1586
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 2 S. 118
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Wort danach: Hirnwüte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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