Wort davor: Hinzulassung
hinzulegen
Erklärung:
zur Ausgleichung bringen.
vgl.
einwerfen.
- Belegtext:
wann ain vatter seiner tochter oder sun ainicherlai schafft geschäft und nicht erbschaft weis, das ist nicht schuldig, ir emphangen heiratguet ... hinzuezulegen oder [inen abziehen zu lassen]
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 406
Wort danach: hinzurechnen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten